Allgemeine Aspekte der Mediation
Mediation ist ein Konfliktlösungsverfahren
Alle am Konflikt Beteiligten nehmen am Verfahren freiwillig teil.
Sie erarbeiten eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung bzw. Konfliktlösung.
Eine externe, allparteiliche dritte Person (Mediator/in) leitet das aussergerichtliche Konfliktbearbeitungsverfahren
und unterstützt die Konfliktparteien.
Mediation bedeutet differenzierte Vermittlung zwischen Konfliktparteien
In der Mediation werden tragfähige, dauerhafte Konfliktregelungen angestrebt, nach Möglichkeit mit Gewinn für alle Beteiligten.
Konflikte werden durch Konsens, und nicht durch Recht oder Macht geregelt.
Im Zentrum der mediativen Methode stehen nicht Fragen nach Schuld oder Unschuld, sondern das Suchen nach optimalen, fairen Lösungen für alle Beteiligten.
Der/die Mediator/in lenkt die verhandlungsbereiten Beteiligten durch ein faires, kooperatives Konfliktlösungsverfahren.
Durch die Verhandlungsbereitschaft wird es den Parteien möglich, eigenständige Lösungen des Konfliktes zu finden.
Die Anwendungsbereiche der Mediation sind vielfältig
Die mediative Methode der Konfliktbearbeitung eignet sich besonders dann, wenn die Beteiligten auch in Zukunft aufeinander angewiesen sind.
Mediation kann in verschiedensten Anwendungsbereichen erfolgreich eingesetzt werden: z.B. in Wirtschaft, Verwaltung, Umwelt, Politik, Spital, Schule, Kirche,
Arbeitskonflikten, Nachbarschaftskonflikten, Familien-/Trennungs- und Scheidungskonflikten, Erbkonflikten, usw.
Ein Mediationsverfahren ist strukturiert und läuft in Phasen ab
Der Ablauf eines Mediationsverfahrens kann je nach Art des Konflikts und in Abstimmung mit den Konfliktbeteiligten individuell strukturiert werden.
Gleichwohl haben sich Strukturen der Verhandlungsführung herausgebildet und wegen ihrer Zweckmässigkeit etabliert.
Vorphase:
Nach Kontaktaufnahme der Konfliktbeteiligten zum Mediator erfolgt die Vorbereitung und die Einladung zu den Mediationsgesprächen.
Phasen in den Mediationsgesprächen:
- Einleitung des Mediationsgesprächs:
Beteiligte kennenlernen, Grundsätze der Mediation erläutern, Ablauf des Mediationsverfahrens festlegen, Mediationsvereinbarung abschliessen, ...
- Stellungnahme der Konfliktbeteiligten:
Jede einzelne Partei stellt ihre Sichtweise des Konfliktthemas dar.
- Vom Konflikt zu den Interessen und Bedürfnissen:
Der Mediator erforscht die Interessen und Bedürfnisse der Konfliktparteien, die befriedigt sein müssen, um eine Einigung herbeizuführen.
- Entwicklung und Bewertung von Einigungsoptionen:
Zu den identifizierten Teilproblemen werden Lösungsoptionen erarbeitet und dann bewertet. Ein Lösungspaket wird auf der Basis der Einzellösungen ausgehandelt.
- Einigung und Abschlussvereinbarung:
Der Mediator hält die Ergebnisse in Form einer tragfähigen Abschlussvereinbarung schriftlich fest. Die Vereinbarung wird von den Konfliktparteien und vom Mediator unterzeichnet.
Umsetzungsphase:Nachfolgetreffen zur Auswertung, ob die gewählte Lösung den Konflikt lösen konnte oder ob sich für Teilprobleme ein Nachverhandlungsbedarf ergibt.
Die Grundsätze der Mediation und Voraussetzungen für ein Mediationsverfahren
Mediation ist ein Ansatz zur Konfliktlösung, sie ist nicht der geeignete Weg, wenn nicht alle Konfliktbeteiligten das Mediationsverfahren auch wirklich wollen!
- Freiwilligkeit:
Das Mediationsverfahren ist für alle Beteiligten freiwillig. Das Verfahren kann von allen Beteiligten, auch vom Mediator, jederzeit beendet werden.
- Vertraulichkeit:
Das Mediationsverfahren ist vertraulich. Alle Beteiligten verpflichten sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und der Informationspflichten innerhalb ihrer Organisation, keine Informationen und Erkenntnisse aus dem Verfahren ohne ausdrückliche Zustimmung aller Beteiligten weiterzugeben.
- Informiertheit:
Informiertheit aller Beteiligten ist die Grundlage einer selbstverantworteten Entscheidung.
- Offenheit:
Die Bereitschaft zur Offenlegung aller sachlichen Daten und relevanten Fakten ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Mediation.
- Eigenverantwortlichkeit:
Die Konfliktbeteiligten behalten ihre Selbstbestimmung und nehmen ihre Interessen und Bedürfnisse selbst wahr und vertreten sie angemessen.
- Neutralität:
Eine neutrale, allparteiliche Haltung des Mediators zu allen Konfliktbeteiligten ist Voraussetzung für eine Mediation.